In der Lohnsteuertabelle kann man ablesen, wie hoch die Steuern, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ausfallen. Dies ist meist in Lohnbüros vonnöten, da dort mehrere Lohnabrechnungen erstellt werden müssen. Man unterscheidet zwischen der allgemeinen und der besonderen Tabelle. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer werden in der allgemeinen Tabelle berücksichtigt und Beamte oder Geschäftsführer, also Steuerzahler, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, werden nach der besonderen Tabelle besteuert. Man findet auf beiden Tabellen die sechs Steuerklassen, wobei der Kinderfreibetrag nur in den ersten vier berücksichtigt wird. Da Kindergeld Einfluss auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hat, sind diese Posten in einem größeren Umfang aufgelistet.
Bevor die Einkommensteuer berechnet werden kann, müssen die steuerklassenabhängigen Pauschalen und Freibeträge vom Einkommen abgezogen werden. Erst dann wird die zu zahlende Steuer berechnet. Die reguläre Tabelle für die Lohnsteuer ist nur noch in kleineren Betrieben oder Unternehmen mit maschineller Lohnsteuerberechnung gängiges Arbeitsmittel. Die meisten Lohnbüros arbeiten schon mit einer Steuerberechnungssoftware, die auf der Einkommensteuertabelle beruht. Für die Betriebe, die noch auf die Papiertabelle angewiesen sind, hat der Gesetzgeber sie noch zugelassen. Jedoch sollten irgendwann alle Unternehmen mit einer entsprechenden Software arbeiten, damit bei der Lohnberechnung weniger Fehler gemacht werden.